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   BFH, 26.04.2023 - X R 4/22   

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https://dejure.org/2023,21853
BFH, 26.04.2023 - X R 4/22 (https://dejure.org/2023,21853)
BFH, Entscheidung vom 26.04.2023 - X R 4/22 (https://dejure.org/2023,21853)
BFH, Entscheidung vom 26. April 2023 - X R 4/22 (https://dejure.org/2023,21853)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10b Abs 1a, EStG § 10b Abs 4 S 1, AO § 42, AO § 55 Abs 1, BGB § 181, FGO § 6 Abs 1, EStG VZ 2011
    Spendenabzug bei Gewährung eines Darlehens an den Stifter im zeitlichen Zusammenhang mit einer Spende an die Stiftung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10b Abs 1a EStG 2009, § 10b Abs 4 S 1 EStG 2009, § 42 AO, § 55 Abs 1 AO, § 181 BGB
    Spendenabzug bei Gewährung eines Darlehens an den Stifter im zeitlichen Zusammenhang mit einer Spende an die Stiftung

  • IWW

    § 10b Abs. 1a des Einkommensteuergesetzes, § ... 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 6 FGO, §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung (AO), § 10b Abs. 1 Satz 2 bis 6 EStG, § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG, § 10b Abs. 1a Satz 1 EStG, § 10b Abs. 1a EStG, Art. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, § 52 Abs. 24b EStG, § 10b EStG, § 10b Abs. 1 EStG, § 42 AO, § 42 Abs. 1 Satz 3 AO, § 55 Abs. 1 AO, § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes, § 7g EStG, § 126 Abs. 5 FGO, § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 10b Abs. 4 Satz 1 EStG, § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO, § 171 Abs. 4 AO, § 169 Abs. 2 Satz 2 AO, § 6 Abs. 1 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit von Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung; Abzugsschädlichkeit der Gewährung eines Darlehens in gleicher Höhe an den Spender; Zulässigkeit der Zurückverweisung an den vollen Senat des Finanzgerichts nach erstinstanzlicher ...

  • Betriebs-Berater

    Spendenabzug bei Gewährung eines Darlehens an den Stifter im zeitlichen Zusammenhang mit einer Spende an die Stiftung

  • rewis.io

    Spendenabzug bei Gewährung eines Darlehens an den Stifter im zeitlichen Zusammenhang mit einer Spende an die Stiftung

  • Betriebs-Berater

    Spendenabzug bei Gewährung eines Darlehens an den Stifter im zeitlichen Zusammenhang mit einer Spende an die Stiftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spendenabzug bei Gewährung eines Darlehens an den Stifter im zeitlichen Zusammenhang mit einer Spende an die Stiftung

  • rechtsportal.de

    Spendenabzug bei Gewährung eines Darlehens an den Stifter im zeitlichen Zusammenhang mit einer Spende an die Stiftung

  • datenbank.nwb.de

    Spendenabzug bei Gewährung eines Darlehens an den Stifter im zeitlichen Zusammenhang mit einer Spende an die Stiftung

Besprechungen u.ä.

  • juris (Entscheidungsbesprechung)

    Spendenabzug bei Gewährung eines Darlehens an den Stifter im zeitlichen Zusammenhang mit einer Spende an die Stiftung (jurisPR-SteuerR 44/2023 Anm. 1)

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10b Abs 1, EStG § 10b Abs 1a
    Spende, Stiftung, Darlehen

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10b Abs 1 ; EStG § 10b Abs 1a

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BFH, 15.01.2019 - X R 6/17

    Spendenabzug bei Schenkung eines Geldbetrags an den zusammenveranlagten Ehegatten

    Auszug aus BFH, 26.04.2023 - X R 4/22
    Da der Begriff der "Spende" sowohl in Abs. 1 als auch in Abs. 1a des § 10b EStG verwendet wird und innerhalb dieser Vorschrift einheitlich ausgelegt werden muss, ist auch im Rahmen des § 10b Abs. 1a EStG erforderlich, dass die Zahlung des Steuerpflichtigen an die steuerbegünstigte Stiftung als unentgeltlich und freiwillig anzusehen ist (vgl. zu § 10b Abs. 1 EStG ausführlich Senatsurteil vom 15.01.2019 - X R 6/17, BFHE 263, 325, BStBl II 2019, 318, Rz 40 ff., m.w.N.).

    In Sonderfällen hat die höchstrichterliche Rechtsprechung die Unentgeltlichkeit aber auch unter dem Gesichtspunkt verneint, dass die Zuwendung an den Empfänger unmittelbar und ursächlich mit einem von einem Dritten gewährten Vorteil --der nicht wirtschaftlicher Natur sein muss-- zusammenhängt (vgl. zum Ganzen Senatsurteil in BFHE 263, 325, BStBl II 2019, 318, Rz 40 ff., mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Der Vermögensabfluss muss beim Stifter zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung geführt haben (vgl. Senatsurteile vom 20.02.1991 - X R 191/87, BFHE 164, 235, BStBl II 1991, 690, unter 3. und in BFHE 263, 325, BStBl II 2019, 318, Rz 48, m.w.N.).

  • BFH, 22.01.2002 - VIII R 46/00

    Schenkung - Rückgewähr durch Darlehen im Rahmen eines Gesamtplans

    Auszug aus BFH, 26.04.2023 - X R 4/22
    dd) Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Nichtanerkennung von Darlehensforderungen, die durch eine Schenkung an ein Kind des Steuerpflichtigen entstanden sind (vgl. BFH-Urteil vom 22.01.2002 - VIII R 46/00, BFHE 197, 517, BStBl II 2002, 685, m.w.N.; anders jedoch --keine grundsätzliche Nichtanerkennung, sondern strikte Durchführung des Fremdvergleichs-- BFH-Urteile vom 25.01.1979 - IV R 34/76, BFHE 127, 364, BStBl II 1979, 434 und vom 22.10.2013 - X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374, Rz 37), steht der Auffassung des Senats nicht entgegen.

    Diese Rechtsprechung ist damit begründet worden, dass im Zeitpunkt der vermeintlichen Schenkung noch keine endgültige Vermögensverschiebung zwischen dem Elternteil und dem Kind vorliege, sondern es sich lediglich um ein privat veranlasstes Versprechen handele, künftig --im Zeitpunkt der "Darlehensrückgewähr"-- einen Geldbetrag zuzuwenden (BFH-Urteil in BFHE 197, 517, BStBl II 2002, 685, unter II.1.a).

  • BFH, 22.08.2019 - V R 67/16

    Fehlende Selbstlosigkeit einer zu steuerbegünstigten Finanzierungszwecken

    Auszug aus BFH, 26.04.2023 - X R 4/22
    Der Umstand, dass eine Stiftung einen in ihr Vermögen gezahlten Betrag dem Zahlenden in engem zeitlichen Zusammenhang mit diesem Vorgang als verzinsliches Darlehen zur Verfügung stellt und mit den Zinserträgen ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke fördert, ist für sich genommen noch kein Grund, den Spendenabzug zu versagen (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 22.08.2019 - V R 67/16, BFHE 266, 1, BStBl II 2020, 40).

    cc) Nichts anderes folgt im Ergebnis aus dem Urteil des V. Senats des BFH vom 22.08.2019 - V R 67/16 (BFHE 266, 1, BStBl II 2020, 40).

  • BFH, 29.04.2014 - VIII R 9/13

    Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen

    Auszug aus BFH, 26.04.2023 - X R 4/22
    Denn es ist der höchstrichterlichen Rechtsprechung von Verfassungs wegen untersagt, die einzelnen --gegebenenfalls sehr zahlreichen-- indiziellen Gesichtspunkte eines Fremdvergleichs in den Stand strikt zu erfüllender, quasigesetzlicher Tatbestandsmerkmale zu erheben (grundlegend zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen Fremdvergleich Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.1995 - 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; vgl. auch BFH-Urteil vom 29.04.2014 - VIII R 9/13, BFHE 245, 343, BStBl II 2014, 986, Rz 26, m.w.N.).
  • BFH, 18.05.2021 - I R 62/17

    Überhöhte Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens als vGA

    Auszug aus BFH, 26.04.2023 - X R 4/22
    So kann etwa eine nicht volle Besicherung eines Darlehens --hinreichende Bonität vorausgesetzt-- durch einen höheren Zinssatz ausgeglichen werden (vgl. BFH-Urteil vom 18.05.2021 - I R 62/17, BFHE 273, 457, Rz 13 ff.).
  • BFH, 22.10.2013 - X R 26/11

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen: Differenzierung nach dem Anlass der

    Auszug aus BFH, 26.04.2023 - X R 4/22
    dd) Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Nichtanerkennung von Darlehensforderungen, die durch eine Schenkung an ein Kind des Steuerpflichtigen entstanden sind (vgl. BFH-Urteil vom 22.01.2002 - VIII R 46/00, BFHE 197, 517, BStBl II 2002, 685, m.w.N.; anders jedoch --keine grundsätzliche Nichtanerkennung, sondern strikte Durchführung des Fremdvergleichs-- BFH-Urteile vom 25.01.1979 - IV R 34/76, BFHE 127, 364, BStBl II 1979, 434 und vom 22.10.2013 - X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374, Rz 37), steht der Auffassung des Senats nicht entgegen.
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 26.04.2023 - X R 4/22
    Denn es ist der höchstrichterlichen Rechtsprechung von Verfassungs wegen untersagt, die einzelnen --gegebenenfalls sehr zahlreichen-- indiziellen Gesichtspunkte eines Fremdvergleichs in den Stand strikt zu erfüllender, quasigesetzlicher Tatbestandsmerkmale zu erheben (grundlegend zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen Fremdvergleich Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.1995 - 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; vgl. auch BFH-Urteil vom 29.04.2014 - VIII R 9/13, BFHE 245, 343, BStBl II 2014, 986, Rz 26, m.w.N.).
  • BFH, 22.03.2018 - X R 5/16

    Steuerliche Berücksichtigung von Zuwendungen an eine in der EU belegene Kirche

    Auszug aus BFH, 26.04.2023 - X R 4/22
    Schon in seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Senat den Begriff des für den Spendenabzug schädlichen "Vorteils" nicht so absolut gesehen wie das FG, sondern es für möglich gehalten, bestimmte "Annehmlichkeiten" aus diesem Begriff auszuschließen (vgl. Senatsurteil vom 22.03.2018 - X R 5/16, BFHE 261, 132, BStBl II 2018, 651, Rz 35: kein schädlicher Vorteil bei Eingravierung des Namens der Spenderin in den Altar des von ihr mitfinanzierten Kirchenneubaus, Nennung ihres Namens in den Fürbitten und Einladung zum Weihefest der Kirche).
  • BFH, 22.05.2019 - X R 19/17

    Abzinsung von Verbindlichkeiten im Jahr 2010 noch verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 26.04.2023 - X R 4/22
    Auch die Frage, ob die Vertragschancen und -risiken in fremdüblicher Weise verteilt sind, kann von wesentlicher Bedeutung sein (vgl. zum Fremdvergleich bei Darlehensverträgen Senatsurteil vom 22.05.2019 - X R 19/17, BFHE 265, 95, BStBl II 2019, 795, Rz 27, m.w.N.).
  • BFH, 20.06.2012 - X R 42/11

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Berücksichtigung

    Auszug aus BFH, 26.04.2023 - X R 4/22
    Im Rahmen der weiteren Sachaufklärung dürfte das FG hierzu auch die tatsächliche Entwicklung in den Veranlagungszeiträumen, die dem Streitjahr nachfolgen, heranziehen (vgl. zur Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen des Gewerbebegriffs BFH-Urteil vom 19.11.1985 - VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, unter 2.d; zur Prüfung der Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen Senatsurteil vom 03.03.2004 - X R 12/02, BFHE 205, 451, BStBl II 2004, 722, unter II.2.a bb, m.w.N.; zur Investitionsabsicht bei § 7g EStG a.F. Senatsurteil vom 20.06.2012 - X R 42/11, BFHE 237, 377, BStBl II 2013, 719, Rz 45 ff.).
  • BFH, 02.08.2006 - XI R 6/03

    Spendenabzug bei Zuwendung eines Mitglieds an den eigenen Verein -

  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und

  • BFH, 16.03.2021 - X R 37/19

    Spendenabzug bei Zuwendung mit konkreter Zweckbindung und unzutreffender Angabe

  • BFH, 22.02.2007 - IX R 45/06

    Formunwirksamer Vertrag zwischen nahen Angehörigen bei klarer Zivilrechtslage

  • BFH, 05.02.1992 - I R 63/91

    Voraussetzungen für Spendenabzug gem. § 9 Nr. 3 a KStG

  • BFH, 20.02.1991 - X R 191/87

    Spenden nur bei endgültiger wirtschaftlicher Belastung des Spenders

  • BFH, 13.07.2022 - I R 52/20

    Spende an Tochtergesellschaft - Abgrenzung zur verdeckten Einlage

  • BFH, 23.04.2009 - IV R 24/08

    Auslegung der Klageschrift - Bestimmung des Klägers - Nachholung einer fehlerhaft

  • BFH, 03.03.2004 - X R 12/02

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

  • BFH, 25.01.1979 - IV R 34/76

    Darlehnsvertrag zwischen Familienangehörigen - Darlehnsforderung -

  • BFH, 09.10.2013 - IX R 2/13

    Zur Berücksichtigung von Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung -

  • BFH, 14.01.2009 - I R 52/08

    Grundsatzentscheidungen zu Schachtelbeteiligungen nach § 8b des

  • BFH, 10.12.2003 - IX R 12/01

    Zum Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO 1977 bei Abschluss eines Mietvertrages

  • BFH, 17.12.2003 - IX R 60/98

    Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

  • BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03

    Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

  • BFH, 29.08.2007 - IX R 17/07

    Darlehensverträge zwischen Angehörigen - Schuldzinsenabzug bei wechselseitiger

  • BFH, 12.12.2017 - X R 46/16

    Spendenabzug bei Vorlage einer Zuwendungsbestätigung mit nicht korrektem

  • BFH, 25.01.2008 - IX B 43/07

    Gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan - tatrichterliche Überzeugungsbildung

  • FG Sachsen, 12.07.2021 - 5 K 1378/19

    Zahlungen aus Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten der

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